Praxis_Dr_Roediger

Gemäß den Richtlinien zur Mutterschaftsvorsorge werden neben der frauenärztlichen Untersuchung bei jedem Vorsorgetermin zusätzlich folgende Untersuchungen durchgeführt:

• Blutdruckmessung
• Gewichtskontrolle
• Urinuntersuchung (bei jedem zweiten Besuch)
• Hämoglobinbestimmung (Eisenwert), abhängig vom letzten Befund

Darüber hinaus führen wir folgende Blutuntersuchungen durch:

Zu Beginn, wenn nicht bereits erfolgt, wird eine Blutgruppenbestimmung und ein Antikörpersuchtest durchgeführt, um eine eventuelle Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wird der Test wiederholt. Sollte Ihre Blutgruppe das Merkmal „Rhesus negativ“ aufweisen, erfolgt nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Blutuntersuchung, um den Rhesus-Faktor (Rhesus-NIPT) des ungeborenen Kindes zu bestimmen. Damit kann bei 40 Prozent der Schwangerschaften RhD-negativer Mütter die unnötige pränatale Rhesus-Prophylaxe ohne jedes Risiko für das ungeborene Kind vermieden werden. Ebenso führen wir zu Beginn der Schwangerschaft eine Blutuntersuchung durch, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll (HBsAg), einen Suchtest auf Geschlechtskrankheiten, eine Rötelnantikörperbestimmung sowie einen HIV-Test durch.

Während der Schwangerschaft sind insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der regulären Schwangerenbetreuung vorgesehen:

• Basis-Ultraschalluntersuchung: 9. – 12. SSW
• Basis-Ultraschalluntersuchung: 19. – 22. SSW
• Basis-Ultraschalluntersuchung: 29. – 32. SSW

Mit der ersten Basis-Ultraschalluntersuchung sollen vor allem Bauchhöhlen- und Mehrlingsschwangerschaften entdeckt werden. Außerdem wird das Schwangerschaftsalter festgestellt und der errechnete Entbindungstermin überprüft. Mit der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung sollen eventuelle Entwicklungsstörungen oder mögliche Fehlbildungen Ihres Kindes frühzeitig erkannt werden. Somit können im Bedarfsfall rechtzeitig weitere, spezialisierte Untersuchungen eingeleitet werden. Bei der dritten Ultraschalluntersuchung wird insbesondere das Wachstum des Kindes kontrolliert. In kritischen Fällen können rechtzeitig erforderliche Maßnahmen besprochen werden.

Blutzucker-Belastungstest

Ungefähr 5 % aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren müssen ca. 5 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden. Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3-fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der Gestationsdiabetes ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod. Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs­ und Pilzinfektionen, sowie EPH-Gestose (= ,Schwangerschaftsvergiftung). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8-fach höheren Totgeburtenrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest. Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

In Ergänzung zu der regulären Schwangerenbetreuung gemäß den Richtlinien zur Mutterschaftsvorsorge bieten wir in unserer Praxis zusätzliche Laborleistungen an.

Diese Zusatzleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sondern als privatärztliche Leistung direkt mit Ihnen abgerechnet. Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen:
• Toxoplasmose-Test
• Listeriose
• Cytomegalie (CMV) oder auf Parvovirus B19 (Ringelröteln)
• Differenzierten Blutzuckerbelastungstest (75g oGTT)
• Streptokokkentest

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii” von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. In Deutschland haben ca. 45 – 50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen. Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, sodass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

Listeriose

Die Listeriose ist eine bakterielle Infektion, die im Kindesalter einen meist milden grippeähnlichen und oft unerkannten Verlauf nimmt. Bei Infektion in der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind jedoch eine schwere, vielfach rasant verlaufende generalisierte Erkrankung mit oft tödlichem Ausgang resultieren. Hauptinfektionsquelle sind nicht­ pasteurisierte Milchprodukte, wie z.B. Rohmilch-Käse, auf deren Verzehr in der Schwangerschaft unbedingt verzichtet werden sollte. Rechtzeitig erkannt, ist eine für das Kind unschädliche Antibiotika-Behandlung fast immer erfolgreich. Im Verdachtsfall oder bei privat bzw. beruflich belasteten Personen (z.B. in der Landwirtschaft) ist daher ein Listeriose­Test durch einfache Blutuntersuchung unbedingt empfehlenswert.

Cytomegalie-Test

Die Zytomegalie ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft. Viele Frauen in Deutschland waren schon vor der Schwangerschaft dem Erreger ausgesetzt und sind dadurch weitestgehend geschützt, aber bei 40 % der Frauen, die sich während einer Schwangerschaft erstmals mit Zytomegalie infizieren, erkrankt auch der Fetus. Auch diese Infektionskrankheit kann Spätfolgen haben: etwa 10 % der erkrankten Kinder zeigen Symptome, meist neurologischer Art. Insgesamt treten in Deutschland (nur) etwa 1 – 4 % Primärinfektionen von Schwangeren und rechnerisch um 1 % Infektionen der Feten auf. Aber wenn Sie sich genauer informieren möchten, ob Sie einen Immunschutz haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Vorbeugung gegen B-Streptokokkeninfektion in der Schwangerschaft

Bei 20 – 36 % der schwangeren Frauen finden sich Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich. Diese Bakterien sind normalerweise harmlose Besiedler der Vaginalschleimhaut. Schwangere können allerdings bei der Geburt das Neugeborene damit infizieren. Als Folge davon können beim Kind kurz nach der Geburt oder nach 1 – 6 Wochen schwere Infektionen auftreten. Die Frühinfektion geht mit Blutvergiftung (Sepsis), Lungen- und Hirnhautentzündung einher. Mit neurologischen Schäden und Langzeitfolgen ist bei dieser frühen Form ebenfalls zu rechnen. Bei der Spätform kann das Risiko, insbesondere bei Frühgeborenen, an einer solchen Infektion zu sterben sehr hoch sein. Aus diesen Gründen hat die Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen Empfehlungen zur Vorbeugung gegen diese so genannte neonatale B-Streptokokkeninfektion gegeben.

Es sollte bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung auf Vorhandensein von B-Streptokokken durchgeführt werden. Hierzu braucht Ihr Arzt lediglich einen vaginorektalen Abstrich zu entnehmen. Diese Abstriche werden im Labor mittels einer bakteriologischen Kultur untersucht. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird eine Gabe von Antibiotika unter der Geburt empfohlen, damit das Risiko für das Kind, sich zu infizieren, minimiert wird. Eine Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist nicht ratsam, da die B-Streptokokken relativ schnell nach Beendigung der Therapie wieder auftauchen. Teilen Sie es auch der Klinik oder Ihrer Hebamme mit, wenn bei Ihnen B­-Streptokokken bei der Vorsorgeuntersuchung gefunden worden sind.

Nach oben scrollen